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Integrator

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Geschäftsmodell in Finanznetzwerken, das auf der Integration unternehmensinterner und/oder -externer Leistungen beruht. Der Integrator koordiniert bzw. „orchestriert“ Eigen- und Fremdleistungen, um diese als abgestimmte bzw. gebündelte Leistungen aus einer Hand anbieten zu können. Damit übernimmt der Integrator eine wichtige Funktion bei der Reduktion von Transaktions- bzw. Koordinationskosten in verteilten Unternehmensstrukturen bzw. Finanznetzwerken. Diese beruht zunächst auf der Auswahl geeigneter Produkte und Anbieter, der fachlichen und technischen Abstimmung der beteiligten Leistungen sowie der Übernahme einer gesamtheitlichen Verantwortung über den verteilten Leistungserstellungsprozess. Die Netzwerksteuerung bildet daher eine Kernkompetenz von Integratoren.

    2. Beispiel: Integratoren können in mehreren Bereichen der Wertschöpfungskette im Bankenbereich Einsatz finden. Dazu zählen größere und mittlere Banken, welche umfassende BPO-Leistungen im Bereich des Front-, Middle- und Backoffice für kleinere Regional- oder Privatbanken anbieten. Diese Rolle übernehmen beispielsweise die DZ BANK in Deutschland, welche als Integrator für ca. 1.000 Genossenschaftsbanken auftritt oder Entris Banking, welche eine vergleichbare Funktion für Regionalbanken in der Schweiz übernimmt. Ein weiterer Einsatzbereich sind sog. „Streetside“-Lösungen, bei denen ein Integrator sämtliche Interbankleistungen für einen anderen Finanzdienstleister oder künftig auch größere Firmenkunden anderer Branchen bereitstellt.

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