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Handelssystem, elektronisches

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff i.e.S.: System, das die Regeln von regulierten Märkten oder multilateralen Handelssystemen als automatisierte Mechanik mithilfe von Computersystemen (Client/Server-System) umsetzt. I.w.S.: auch Software-Algorithmus, der als Client der Eingabe, Verwaltung und Abwicklung von Handelsvorhaben von Intermediären oder Investoren dient (Algorithmic Trading, High Frequency Trading).

    2. Funktion: Das elektronische Handelssystem führt die automatische, elektronische Erfassung, Aggregation und Zusammenführung (Matching) von Handelsintentionen (Orders/Quotes) nach festgelegten Regeln (Prioritäten) in strukturierter Form durch. Häufige Form der Strukturierung ist ein zentrales offenes Orderbuch mit sortierten Limitabstufungen (Central Limit Order Book [CLOB]) und beispielsweise Limit-Zeit-Prioritätsregeln. Handelsmodelle sind neben dem kontinuierlichen Handel häufig Auktionsmodelle, bei denen keine kontinuierliche Preisfeststellung erfolgt, sondern Orders zunächst gesammelt und dann zu einem einheitlichen, markträumenden Preis ausgeführt werden. Auktionen sind zu Beginn und zum Ende des Handelszeitraums üblich. Ein Wechsel zu Auktionsmodellen kann zeitgesteuert oder bei extremer Preisunsicherheit (Volatilität) erfolgen, soweit der Handel nicht vollständig unterbrochen werden soll.

    3. Nutzung: Elektronische Handelssysteme ermöglichen durch Automatisierung und Computerunterstützung eine schnellere Durchführung standardisierter Handelsprozesse. Über die Realisierung von Skaleneffekten können Handelskosten reduziert und die Kapazitätsbeschränkungen physischer Parkettbörsen überwunden werden. Zur Ansprache des elektronischen Handelssystem sowie zur Benachrichtigung über die Handelssituation werden standardisierte (FIX/FAST) und proprietäre Computerkommunikationsprotokolle verwendet. Typische elektronische Handelssysteme in Deutschland sind das EUREX- und XETRA-System der Deutsche Börse AG.

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