Familienunternehmen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Unternehmen, bei denen natürliche Personen bzw. ihre Familienangehörigen wenigstens 50 Prozent der Unternehmensanteile halten und diese natürlichen Personen bzw. ihre Familienangehörigen gleichzeitig auch der Geschäftsführung des Unternehmens angehören (Einheit von Eigentum und Leitung). Familienunternehmen, bei denen seit mind. drei Generationen bzw. über mind. 100 Jahre hinweg ein maßgeblicher Einfluss der Unternehmerfamilie auf die Unternehmensleitung und -entwicklung ausgeübt wird, werden auch als Mehr-Generationen-Familienunternehmen bezeichnet.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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