harte Kernkapitalquote
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die harte Kernkapitalquote beschreibt das prozentuale Verhältnis des harten Kernkapitals eines Instituts zum Gesamtrisikobetrag dieses Instituts. Sie muss mind. 4,5 Prozent betragen.
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Kreditbegriff des KWG und der CRR
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Schwesterunternehmen i.S. des KWG
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