Gesamtkapitalquote
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Gesamtkapitalquote beschreibt das prozentuale Verhältnis der Eigenmittel eines Instituts – bestehend aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital – zum Gesamtrisikobetrag dieses Instituts. Sie muss mind. acht Prozent betragen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Bankenabgabe
Bankmarketing
Gesamtkapitalquote
Gesamtrisikobetrag
Goldplating
ICAAP
Klumpenrisiko
Kreditbegriff des KWG und der CRR
Kreditinstitut i.S. des KWG
Level Playing Field
NINJA-Kredite
Output Floor
Schwesterunternehmen i.S. des KWG
Social Media
Spekulationsblase
Zahlungskonto i.S. des ZAG
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beizulegender Zeitwert
harte Kernkapitalquote
mittelständisches Unternehmen
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