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Small Banking Box
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Zur Entlastung von kleineren und mittleren Kreditinstituten im Euroraum soll eine Small Banking Box geschaffen werden, die innerhalb des derzeit bestehenden Rechtsrahmens gesonderte Regularien beinhalten soll. Der Vorschlag zur Gestaltung einer Small Banking Box stammt aus einer Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern des Bundesfinanzministeriums, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Deutschen Bundesbank sowie der Verbände der deutschen Kreditwirtschaft zusammensetzt. Um dieses Vorhaben umzusetzen, wird eine Novellierung der Capital Requirements Regulation (CRR) sowie der Capital Requirements Directive IV (CRD IV) angestrebt. Die Small Banking Box soll bei kleineren und mittleren Instituten Anwendung finden und für eine Entlastung in Regulierungs- und Aufsichtsthemen sorgen. Vorgesehen sind hierbei Vereinfachungen bzw. Erleichterungen bei Bagatellgrenzen im Rahmen der Offenlegungs- und Meldepflichten sowie Reduzierungen bei der Regulierung im Handelsbuch durch die Einführung eines eigenständigen Regelwerks. Die Vereinfachungen sollen für solche Kreditinstitute gelten, die eine Bilanzsumme i.H.v. maximal 1,5 Milliarden Euro vorweisen. Darüber hinaus soll ein weiteres Kriterium für die Anwendung der Small Banking Box gelten, welches die Bilanzsumme ins Verhältnis zum BIP des entsprechenden Landes setzt.
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