Direkt zum Inhalt

Bail-in

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Im Gegensatz zum Bail-out tragen bei einem Bail-in die Geldgeber einer Institution deren Verlust mit. Durch die Zahlungsunfähigkeit eines Staates verlieren dessen Gläubiger Teile ihrer Ansprüche oder geben diese auf. In Bezug auf Banken wird in den Vorschriften der BRRD in den Art. 43-55 das Instrument des Bail-in zur Abwicklung von Kreditinstituten eingeführt. Präzisiert wird das Bail-in durch die SRM-VO und durch das SAG auf nationaler Ebene umgesetzt. Das Bail-in gibt der Abwicklungsbehörde nach Art. 60 BRRD die Befugnis, berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten eines Instituts ganz oder teilweise herabzuschreiben und/oder diese Verbindlichkeiten in Anteile des Instituts oder andere Instrumente des harten Kernkapitals umzuwandeln. Somit zielt die Durchführung eines Bail-in darauf ab, dass außerhalb eines Insolvenzverfahrens neben Eigentümern und nachrangigen Gläubigern auch nicht nachrangige Fremdkapitalgeber zur Haftung für Verluste eines Kreditinstituts herangezogen werden können. Die Durchführung eines Bail-in erfolgt in Form einer Haftungskaskade, welche vorab verbindlich und eindeutig festgelegt wird. Bei der Umsetzung eines Bail-in werden als erstes das harte Kernkapital und somit im Wesentlichen die Gruppe der Anteilsinhaber der Bank in Anspruch genommen, sodann das zusätzliche Kernkapital und zuletzt das Ergänzungskapital. Grundsätzlich kommen zusätzlich sämtliche über die Eigenmittel hinausgehenden Verbindlichkeiten eines Instituts für ein Bail-in in Frage. Ausgenommen hiervon sind allerdings durch Einlagensicherungssysteme geschützte Einlagen, durch Vermögenswerte besicherte Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten mit einer Ursprungsfälligkeit von weniger als einem Monat. Sofern bei der Haftungskaskade sämtliche Mittel einer Ebene herangezogen wurden, werden die Mittel der nächst unteren Stufe ausgeschöpft, bis eine vollständige Aufteilung der Verluste vollzogen wurde. Damit sichergestellt wird, dass eine Bank im Falle des Bail-in über ausreichend bail-in-fähiges Kapital verfügt, wurden sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene Mindestanforderungen an vorzuhaltende bail-in-fähige Verbindlichkeiten festgelegt. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie eine Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities, MREL) in Art. 45 I BRRD eingeführt: Die zuständige Abwicklungsbehörde setzt daher für jedes Institut die Summe der Eigenmittel und abschreibungsfähigen Verbindlichkeiten fest, über welche ein Institut verfügen muss. Sie orientiert sich dabei insbesondere an der Größe, dem Geschäftsmodell, dem Risikoprofil und der systemischen Relevanz des Instituts. Die EU-Kommission kann die Summe durch delegierte Rechtsakte gegebenenfalls" und für „unterschiedliche Kategorien von Instituten" als Bandbreite vorschreiben. Darüber hinaus gilt seit dem Jahr 2019 eine vom Rat für Finanzstabilität (FSB) festgelegte neue Mindestanforderung an die Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit global systemrelevanter Banken (G-SIB), die sogenannte Total Loss Absorbing Capacity (TLAC). Sobald die TLAC-Anforderung in europäisches Recht umgesetzt wurde, wird diese verbindliche Vorgaben unter anderem bezüglich der Höhe und der Anerkennungsfähigkeit von Verbindlichkeiten sowie weiterer Aspekte machen.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Bail-in"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Bail-in Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bail-81713 node81713 Bail-in node81554 SRM-Verordnung node81462 Einheitlicher Abwicklungsmechanismus node81816 Sanierungsplan node81840 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz node81816->node81840 node81549 Trennbankengesetz node81549->node81840 node81803 hartes Kernkapital node70475 Leverage Ratio node57551 Ergänzungskapital node81840->node81713 node57701 Europäische Union (EU) node81534 Richtlinie zur Sanierung ... node81534->node81713 node81534->node81816 node81534->node81840 node81543 Mindestanforderung an Eigenmittel ... node81543->node81713 node81543->node81840 node81543->node57701 node81543->node81534 node81552 Total Loss-Absorbing Capacity node81552->node81713 node81552->node81803 node81552->node70475 node81552->node57551 node81547 vorsorgliche Rekapitalisierung node81547->node81713 node81547->node81554 node81547->node81462 node81547->node81534
    Mindmap Bail-in Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bail-81713 node81713 Bail-in node81543 Mindestanforderung an Eigenmittel ... node81543->node81713 node81552 Total Loss-Absorbing Capacity node81552->node81713 node81840 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz node81840->node81713 node81534 Richtlinie zur Sanierung ... node81534->node81713 node81547 vorsorgliche Rekapitalisierung node81547->node81713

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete