Direktorium der EZB
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1. Allgemein: Das Direktorium der EZB stellt ein Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank (EZB) dar. Dieses Organ umfasst den Präsidenten, den Vizepräsidenten sowie vier weitere Mitglieder. Alle Direktoriumsmitglieder werden vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit gewählt und für eine nicht verlängerbare Amtszeit von acht Jahren ernannt.
2. Aufgaben: Zu den Aufgaben des Direktoriums der EZB zählen die Vorbereitung der Sitzungen des EZB-Rats, die Durchführung der Geldpolitik des Euroraums gemäß den Leitlinien und Entscheidungen des EZB-Rats (wobei es hierzu den nationalen Zentralbanken des Euroraums die erforderlichen Weisungen erteilt), die Führung der laufenden Geschäfte der EZB mit Unterstützung durch den Chief Services Officer und die Ausübung bestimmter vom EZB-Rat übertragener Befugnisse, einschließlich gewisser Befugnisse normativer Art.
Weitere Informationen unter www.ecb.europa.eu.