Aufsichtsgremium der EZB
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Das Aufsichtsgremium der Europäischen Zentralbank (EZB) setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, welcher für eine nicht verlängerbare Amtszeit von fünf Jahren ernannt wird, einem stellvertretenden Vorsitzenden, welcher aus dem Kreis der Mitglieder des EZB-Direktoriums ausgewählt wird, vier Vertretern der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie aus Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden.
2. Aufgaben: Das Aufsichtsgremium tritt zweimal pro Monat zusammen, um die Aufgaben der EZB im Bereich der Bankenaufsicht zu erörtern, zu planen und durchzuführen. Das Gremium unterbreitet dem EZB-Rat Beschlussentwürfe im Rahmen des Verfahrens der impliziten Zustimmung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aufsichtsgremium der EZB
Bail-in
Bankenfusion
Cyberangriff
Cyberkriminalität
Direktorium der EZB
Dritte Zahlungsdienstleister
Erweiterter Rat der EZB
Finanztechnologie-Unternehmen (FinTech)
Freie Sparkassen
Key Investor Information Document (KIID)
Kontoinformationsdienst
Kreditgenossenschaft
Kreditinstitut i.S. des KWG
Near-Banks
Nichtbeistandsklausel
Non-Banks
Zahlungsauslösedienst
disruptive Innovation
genossenschaftliche Zentralbank
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