Finanzinstitut i.S. der CRR
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als „Finanzinstitut i.S. der CRR" wird ein Unternehmen bezeichnet, das kein Institut i.S. der CRR ist, sondern dessen Haupttätigkeit darin besteht, bestimmte andere finanzielle Dienstleistungen zu erbringen (Art. 4 Nr. 26 CRR), wie beispielsweise Erwerb von Beteiligungen, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung), Finanzierungsleasing, Geldmaklergeschäfte, Portfolioverwaltung und -beratung, Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung, Ausgabe von E-Geld (E-Geld-Geschäft).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Auslagerung
Basel IV
Capital Requirements Regulation
Ergänzungskapital
Finanzunternehmen i.S. des KWG
Großkredit
Hybridkapital
Internal Ratings Based Approach (IRBA)
Kapitalerhaltungspuffer
Kernkapital
Leverage Ratio
Liquidity Coverage Ratio (LCR)
Mitarbeitergeschäfte
Net Stable Funding Ratio (NSFR)
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Vier-Augen-Prinzip
haftendes Eigenkapital
hartes Kernkapital
too big to fail
zusätzliches Kernkapital
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Finanzinstitut i.S. der CRR
ausgehend
eingehend
Finanzinstitut i.S. der CRR
ausgehend