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Jahresabschluss
1. Begriff: Der Jahresabschluss bezeichnet die nach den Vorschriften des Handelsrechts von allen Kaufleuten aufzustellende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. 2. Inhalt: Der Jahresabschluss eines jeden Kaufmanns besteht zum einen aus der Bilanz, die das Vermögen (Aktiva) eines...
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Bankwirtschaft
(
Rechnungswesen, allgemein
)
Jahresabschluss der Kreditgenossenschaften
1. Begriff: Rechnungsabschluss eines Geschäftsjahres, der (wie der Jahresabschluss der Kreditinstitute) aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung der Kreditinstitute) und Anhang besteht und offenlegungspflichtig ist. Daneben ist ein Lagebericht zu erstellen. Darüber...
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Bankwirtschaft
(
Rechnungswesen, allgemein
)
Jahresabschluss der Kreditinstitute
1. Begriff: Der Jahresabschluss der Kreditinstitute bezeichnet den von Kreditinstituten zu erstellenden und offenzulegenden Rechnungsabschluss eines Geschäftsjahres (siehe auch Publizitätspflicht der Kreditinstitute). 2. Inhalt: Der Jahresabschluss der Kreditinstitute besteht...
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Bankwirtschaft
(
Rechnungswesen, allgemein
)
Jahresabschluss der Kreditinstitute, Feststellung
Feststellung des Jahresabschlusses bei Kreditinstituten. ...
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Bankwirtschaft
(
Rechnungswesen, allgemein
)
Jahresabschluss der Kreditinstitute, Offenlegung
Publizitätspflicht der Kreditinstitute. ...
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Bankwirtschaft
(
Rechnungswesen, allgemein
)
Jahresabschluss der Kreditinstitute, Prüfung
1. Rechtsgrundlagen: Für die Prüfung des Jahresabschlusses der Kreditinstitute sind § 340k HGB, §§ 316–324a HGB, §§ 28–30 KWG und die Prüfungsrichtlinien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) relevant. Für die Prüfung des...
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Bankwirtschaft
(
Rechnungswesen, allgemein
)
Jahresabschluss der Kreditinstitute, Rechtsgrundlagen
1. Vorschriften des HGB: Für den Jahresabschluss der Kreditinstitute gelten die Vorschriften des HGB (Rechnungslegungsvorschriften). Kreditinstitute sind Kaufleute nach HGB, daher gelten die Vorschriften des ersten Abschnittes des 3. Buches des HGB. Abschnitt Vier...
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Bankwirtschaft
(
Rechnungswesen, allgemein
)
Jahresabschluss der Kreditinstitute, Sonderregelungen
Sonderregelungen für den Jahresabschluss greifen, insoweit die HGB-Vorschriften (bes. die für Kapitalgesellschaften, zweiter Abschnitt des 3. Buches) ausdrücklich nicht anzuwenden sind oder wenn sie durch bankspezifische Regelungen ersetzt werden (§ 340a II HGB); vgl. im...
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Bankwirtschaft
(
Financial Accounting
)
Jahresabschluss der Sparkassen
1. Begriff: Der Jahresabschluss der Sparkassen bezeichnet den von Sparkassen aufzustellenden Rechnungsabschluss eines Geschäftsjahres, der (wie der Jahresabschluss der Kreditinstitute) aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung der Kreditinstitute)...
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Bankwirtschaft
(
Rechnungswesen, allgemein
)
Jahresabschlussanalyse
Bilanzanalyse. ...
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Bankwirtschaft
(
Kreditgeschäft
)
Jahresabschlussprüfung
Für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 316 I HGB) und Unternehmen, die unter das PublG (§§ 1, 6 I PublG) fallen, besteht Prüfungspflicht. Der Jahresabschluss kann erst nach Durchführung der Jahresabschlussprüfung festgestellt werden...
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Bankwirtschaft
(
Rechnungswesen, allgemein
)
Jahrescoupon
Jahreskupon, ganzjähriger Coupon, ganzjähriger Kupon; jährliche Zinszahlung bei festverzinslichen (Wert-)Papieren. Auch Bezeichnung für den Zinsschein mit dem Anspruch auf jährliche Zinszahlung. Jahrescoupons sind üblich bei Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen (Bundeswertpapiere). Vgl. auch Coupon, Coupontermin, Halbjahrescoupon, Vierteljahrescoupon. ...
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Bankwirtschaft
(
Depotgeschäft
)
Jahresergebnis
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). ...
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Bankwirtschaft
(
Rechnungswesen, allgemein
)
Jahresfehlbetrag
Überschuss der Aufwendungen (einschließlich Steuern) über die Erträge. Vgl. auch Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). ...
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Bankwirtschaft
(
Rechnungswesen, allgemein
)
Jahresgeld
Form des Termingeldes im Geldhandel zwischen Kreditinstituten mit einer Laufzeit von idealtypisch 12 Monaten / 360 Tagen. ...
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Bankwirtschaft
(
Mittelbeschaffung
)
Jahresüberschuss
1. Begriff: Der Jahresüberschuss stellt die als Ergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung der Kreditinstitute ausgewiesene Differenz von Erträgen und Aufwendungen dar. 2. Bedeutung: Der Jahresüberschuss ist Grundlage zur Berechnung der Gewinnansprüche der Anteilseigner (§ 58...
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Bankwirtschaft
(
Rechnungswesen, allgemein
)
Jahreswirtschaftsbericht
gemäß Stabilitätsgesetz (§ 2) im Januar jeden Jahres von der Bundesregierung zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abzugebende Stellungnahme, verbunden mit einer volkswirtschaftlichen Jahresprojektion und mit einer Darlegung der geplanten Wirtschaftspolitik und Finanzpolitik. ...
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Volkswirtschaft
(
Wirtschaftspolitik
)
jährliches Aufgeld
Aufgeld bei Optionen, das die Restlaufzeit des Optionsscheins berücksichtigt. Das jährliche Aufgeld berechnet sich nach der Formel: Durch die Annualisierung des Aufgeldes können Optionen mit unterschiedlicher Restlaufzeit verglichen werden. ...
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Bankwirtschaft
(
Derivate
)
Japan Credit Bureau (JCB)
JCB. ...
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Bankwirtschaft
(
Zahlungsverkehr
)
JCB
engl. Abk. für Japan Credit Bureau. Kreditkartengesellschaft (Kartenorganisation) aus Japan mit einer weltweit im Einsatz befindlichen Kreditkarte. Weitere Informationen unter www.jcbinternational.com. ...
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Bankwirtschaft
(
Zahlungsverkehr
)
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