Abgeld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Abgeld ist der Betrag, um den der Preis oder Kurs unter dem Nennwert eines Wertpapiers oder bspw. auch der Auszahlungsbetrag unter dem Rückzahlungsbetrag eines Kredites liegt. Wird häufig auch als Disagio bezeichnet.
Gegensatz: Aufgeld.
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