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Adressenausfallrisiko
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Ausfallrisiko; Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls einer von einem Geschäftspartner vertraglich zugesagten Leistung oder (bei Beteiligungen) erwarteter Leistungen mit jeweils negativer Erfolgswirkung für die Gegenpartei. Das Adressenausfallrisiko zählt zu den Kreditrisiken und umfasst die Ausfallrisiken aus bilanzwirksamen Geschäften (insbesondere Forderungsausfallrisiko), bilanzunwirksamen Geschäften, Eindeckungsrisiken aus bilanzunwirksamen Geschäften (Counterparty Risk) sowie das Emittentenrisiko. Die Bankenaufsicht versucht traditionell, insbesondere dieses Risiko zu quantifizieren und durch Eigenmittelanforderungen zu begrenzen, die seit dem 1. Januar 2014 in der CRR (Capital Requirements Regulation, Kapitaladäquanzrichtlinie) detailliert geregelt sind.
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