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AIF Manager (AIFM)

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nach Art. 4 der AIFM-Richtlinie jede juristische Person, deren reguläre Geschäftstätigkeit darin besteht, einen oder mehrere Alternative Investment Funds (AIFs) zu verwalten; in Umsetzung dieses EU-Rechtsaktes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt.. 

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