Direkt zum Inhalt

Konnossement, Arten

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Im Bordkonnossement (An-Bord-Konnossement, Shipped on Board B/L) bestätigt der Verfrachter, die bezeichneten Güter tatsächlich an Bord des namentlich genannten Seeschiffes genommen zu haben.

    2. Im Übernahmekonnossement (Received for Shipment B/L) bestätigt der Verfrachter lediglich, dass er die bezeichneten Güter zur Verschiffung übernommen hat. Auch wenn im Übernahmekonnossement bereits ein bestimmtes Schiff genannt ist, bietet dieses Konnossement keine Sicherheit, dass die Güter tatsächlich mit diesem Schiff verladen werden. Ein Übernahmekonnossement kann jedoch nachträglich durch einen vom Frachtführer angebrachten Vermerk „Goods are actually on board” oder „Shipped on board MS ...” in ein Bordkonnossement umgewandelt werden (§ 642 HGB). Das Datum des nachträglichen Vermerks gilt dann als Zeitpunkt der Verladung an Bord des namentlich genannten Schiffes oder der Verschiffung auf diesem (Art. 23 ERA). Konnossemente, die die Übernahme der Ware oder deren Empfang zur Verladung ausweisen, werden im Akkreditivgeschäft von Banken als Transportdokumente aufgenommen, wenn das Akkreditiv ausdrücklich ein Übernahmekonnossement fordert.

    3. Combined bzw. Multimodal Transport Document: Dokumente des kombinierten Transports (Art. 26 ERA) kommen bei sog. „unitisierten Ladungen” vor, d.h. bei Versendungen von Waren auf Paletten und in Containern. Das multimodale Transportdokument begleitet die Ware bis zum Empfänger. Es ersetzt die sonst für die einzelnen Abschnitte der Versendung erforderlichen unterschiedlichen Transportdokumente.

    4. Ein Durchkonnossement (Through B/L) kommt vor, wenn Ware von mehreren Verfrachtern befördert wird, also Umladungen in Seehäfen erforderlich sind. Auch bei kombinierten See-, Fluss- und Landtransporten können Durchkonnossemente ausgestellt werden.

    5. Ein Charter-Konnossement (Charter-Party B/L) kommt vor, wenn die Ware nicht im Linienverkehr, sondern im Rahmen einer Ganz-, Teil- oder Raumcharter verschifft wird; es wird von Banken als Akkreditiv-Dokument zurückgewiesen, sofern im Akkreditiv nichts anderes vorgeschrieben ist (Art. 25 ERA).

    6. Ein Spediteur-Konnossement ist ein von einem Spediteur ausgestelltes Transportdokument. Soweit im Akkreditiv nichts anderes zugelassen ist, weisen Banken Spediteur-Konnossemente zurück, wenn sie nicht den Namen des Spediteurs als Frachtführer oder Multimodal Transport Operator ausweisen und von ihm (zumindest als Agent für diese Personen) authentisiert sind.

    7. non-negotiable Sea Waybill (nicht begebbarer Seefrachtbrief) für Hafen-zu-Hafen-Verladung.

    8. Inland Waterway Transport Document (Transportdokument in der Binnenschiffahrt).

    9. Short form Bill of Lading: Sonderform des Konnossements, bei welchem bezüglich der Beförderungsbedingung auf eine außerhalb des Konnossements existierende Quelle verwiesen wird.

    10. Wenn zur Ausnutzung eines Akkreditivs ein Seekonnossement verlangt wird, nehmen Kreditinstitute (sofern im Akkreditiv nichts anderes vorgeschrieben ist) ein Konnossement an, das seiner äußeren Aufmachung nach durch einen namentlich genannten Frachtführer oder dessen Agenten ausgestellt zu sein scheint und ausweist, dass die Waren an Bord eines namentlich genannten Schiffes verladen oder auf einem namentlich genannten Schiff verschifft worden sind, und aus dem vollen Satz der an den Absender ausgestellten Originale besteht (bei Ausstellung mehrerer Originale und wenn alle anderen Akkreditivbedingungen erfüllt sind [Art. 23 ERA]). Ob bei Seeverladungen von Banken Bord- oder auch Übernahmekonnossemente aufgenommen werden, richtet sich nach den Bestimmungen des Akkreditivs. Sofern in diesem nicht ausdrücklich ein Übernahmekonnossement vorgeschrieben ist, wird von Banken ausschließlich ein Bordkonnossement angenommen (Art. 23a ii ERA).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Konnossement, Arten"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Konnossement, Arten Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/konnossement-arten-59263 node59263 Konnossement Arten node55478 Akkreditiv node59263->node55478 node62242 Verfrachter node59263->node62242 node56643 Chartervertrag node55394 Ablader node55394->node62242 node59380 Kreditbegriff des KWG ... node59380->node55478 node60050 Negoziierung node60050->node55478 node57139 Dokumenteninkasso node57136 Dokumentenakkreditiv node62515 Warenwertpapier node59262 Konnossement node62515->node59262 node59262->node59263 node59262->node57139 node59262->node57136 node59262->node62242 node55478->node57136 node62242->node56643
    Mindmap Konnossement, Arten Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/konnossement-arten-59263 node59263 Konnossement Arten node55478 Akkreditiv node59263->node55478 node62242 Verfrachter node59263->node62242 node59262 Konnossement node59262->node59263

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete