anrechenbare Eigenmittel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die anrechenbaren Eigenmittel eines Instituts i.S. der CRR sind die Summe aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital des Instituts, wobei das Ergänzungskapital maximal in Höhe eines Drittels des Kernkapitals Anrechnung findet (Art. 4 I Nr. 72 CRR) (siehe auch Eigenmittel).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Auslagerung
Basel IV
Capital Requirements Regulation
Ergänzungskapital
Finanzunternehmen i.S. des KWG
Großkredit
Hybridkapital
Internal Ratings Based Approach (IRBA)
Kapitalerhaltungspuffer
Kernkapital
Leverage Ratio
Liquidity Coverage Ratio (LCR)
Mitarbeitergeschäfte
Net Stable Funding Ratio (NSFR)
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Vier-Augen-Prinzip
haftendes Eigenkapital
hartes Kernkapital
too big to fail
zusätzliches Kernkapital
eingehend
anrechenbare Eigenmittel
ausgehend
eingehend
anrechenbare Eigenmittel
ausgehend