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Revision von Aufsichtsratsvergütung vom 12.11.2018 - 18:05

Aufsichtsratsvergütung

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    1. Begriff: Vergütung jeder Art, die an Mitglieder des Aufsichtsrats gewährt wird (nicht jedoch Auslagenersatz) und in einer festen Vergütung oder in einem Anteil am Gewinn bestehen kann (§ 113 AktG).

    2. Steuerliche Behandlung: Die Aufsichtsratsvergütung ist bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens der Körperschaft zur Hälfte nicht abzugsfähig (§ 10 Nr. 4 KStG). Die Aufsichtsratsvergütung gehört bei Aufsichtsratsmitgliedern im Allg. zu Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 I Nr. 3 EStG). Steuerabzug erfolgt nur bei beschränkt Steuerpflichtigen (Aufsichtsratsteuer).

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