Körperschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vom Wechsel der Mitglieder unabhängige, i.d.R. auf eine große Zahl von Mitgliedern angelegte Personenvereinigung (Unternehmensrechtsformen); kennzeichnend sind ferner der einheitliche Name, unter dem die Körperschaft im Rechtsverkehr auftritt, ein durch Satzung vorgegebenes organisatorisches Gefüge und die Vertretung durch mindestens ein Organ, dessen Angehörige grundsätzlich nicht selbst zugleich Mitglieder sein müssen (Drittorganschaft). Zu unterscheiden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und solche des Privatrechts (Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht
Anteilseigner
Blankowechsel
Einzelvertretung bei Gesellschaften
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG
Kapitalgesellschaft & Co.
Kapitalherabsetzung
Kommanditanteil
Konzern
Namensschuldverschreibung
Orderpapier
Personengesellschaft
Publikumsgesellschaft
Solawechsel
Stimmrecht
Vinkulierung
Wechselinkasso
Wertpapier
ordentliche Kapitalerhöhung
persönlich haftender Gesellschafter
eingehend
Körperschaft
ausgehend
eingehend
- Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Kredite
- Aktiengesellschaft (AG)
- Aufsichtsratsvergütung
- Deutsche Bundesbank, Rechtsstellung
- Finanzausgleich
- Finanzbehörden
- Genossenschaft
- Gesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Gesellschaftsvertrag
- Inlandsprodukt
- Kapitalertragsteuer (KapESt)
- Kapitalerträge
- Körperschaftsteuer (KSt)
- Körperschaftsteuer, Anrechnungsmethode bei ausländischen Steuern
- Körperschaftsteuer, Freibeträge
- Körperschaftsteuer, Freistellungsmethode
- Körperschaftsteuer, steuerliche Erfassung der Dividenden/Gewinnanteile beim Anteilseigner
- offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Parafisci
- Personengesellschaft
- Satzung
- Umwandlung
- Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)
- Unternehmensrechtsformen
- verdeckte Gewinnausschüttung
- Verein
- öffentlicher Haushalt
Körperschaft
ausgehend