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Revision von Aufwendungsersatz vom 08.04.2020 - 15:36

Aufwendungsersatz

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    Anspruch auf Grundlage eines Vertrages oder kraft Gesetzes auf Ausgleich freiwillig übernommener finanzieller Aufwendungen, z.B. im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages (§ 675 I BGB) oder eines Auftrags (§ 670 BGB).

    Gegensatz insbesondere: Schadensersatz.

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