Ausgabeaufschlag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
einmalig anfallendes Entgelt, das z.B. beim Erwerb von Anteilen eines Investmentfonds erhoben und zum Anteilswert hinzugerechnet wird. Der um den Ausgabeaufschlag erhöhte Anteilswert ist der Ausgabepreis. Der Ausgabeaufschlag wird üblicherweise als Prozentsatz auf der Basis des Rücknahmepreises angegeben. Er dient u.a. der Deckung der Vertriebskosten.
Die Höhe des Ausgabeaufschlags fällt unterschiedlich aus und wird häufig nach der Höhe des anzulegenden Betrages gestaffelt.
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