Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von außenstehende Aktionäre vom 02.11.2018 - 16:23

außenstehende Aktionäre

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Minderheitsaktionäre, Streubesitzaktionäre; Aktionäre, deren Gewinnaussichten durch den Abschluss von Gewinnabführungsverträgen oder Beherrschungsverträgen beseitigt bzw. verringert werden und denen daher Ausgleichs- oder Abfindungsansprüche zustehen (§§ 304-307 AktG).

    Vgl. auch Abfindung außenstehender Aktionäre.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com