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Auszahlungsgeschäft

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zahlungsdienst i.S. des § 1 I 2 ZAG, der Dienste umfasst, mit denen Barauszahlungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge (§ 1 I 2 Nr. 2 ZAG).

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