Auszahlungskurs
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anteil des Nominalkreditbetrags, den der Kunde nach Abzug eines Disagios (Damnums) tatsächlich erhält. Ein geringerer Auszahlungskurs wird bei der Berechnung des Effektivzinses berücksichtigt und stellt insofern keine Benachteiligung des Kunden dar. Ist eine vorzeitige Tilgung zulässig, muss das Disagio anteilig zurückerstattet werden.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
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