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Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT)

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) stellen den zentralen Baustein für die IT-Aufsicht über den Bankensektor in Deutschland dar. Sie interpretieren die gesetzlichen Anforderungen des § 25a I 3 Nr. 4 und Nr. 5 KWG. In ihnen erläutert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), was sie unter einer angemessenen technisch-organisatorischen Ausstattung der IT-Systeme von Instituten versteht. Eine besondere Berücksichtigung erfahren hierbei die Anforderungen an die Informationssicherheit sowie ein angemessenes Notfallsystem.

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