Bankenpaket
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Als Bankenpaket wird ein Bündel aus je zwei europäischen Richtlinien und Verordnungen bezeichnet, das im April 2019 vom Europäischen Parlament verabschiedet und im Juni 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Das Reformpaket wird über mehrere Jahre schrittweise verbindlich zur Anwendung gebracht. Das Bankenpaket besteht aus den folgenden Änderungen beziehungsweise Ergänzungen:
- Verordnung (EU) 2019/876 zur Änderung der Eigenmittelverordnung CRR,
- Richtlinie (EU) 2019/878 zur Änderung der Eigenmittelrichtlinie CRD IV,
- Verordnung (EU) 2019/877 zur Änderung der SRM-Verordnung,
- Richtlinie (EU) 2019/879 zur Änderung der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten.
Mit den genannten Rechtsakten werden Regulierungsbestrebungen des FSB und des BCBS aufgegriffen, deren Ziel die weitere Senkung der Risiken im europäischen Bankensektor ist. Das Reformpaket ist deshalb als Baustein zur Vervollständigung des als Reaktion auf die vergangene Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2007 ff. erlassenen Regulierungsrahmens zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit europäischer Institute zu verstehen.