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Bankfeiertage
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Wochentage, die keine gesetzlichen Feiertage sind, aber an denen Banken geschlossen haben. Hierzu zählen der 24.12. sowie der 31.12. Bankfeiertage sind nicht mit den TARGET-Feiertagen (1.1., Karfreitag und 25.12.) gleichzusetzen. In Zeiten einer Bankenkrise können Bankfeiertage, an denen der Zahlungsverkehr ruht, auch von der Bankenaufsicht angeordnet werden, um einen Ansturm der Gläubiger (Run) auf Banken zwecks Auszahlung von Einlagen abzuwehren.
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