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Revision von Barscheck vom 01.11.2018 - 18:07

Barscheck

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Scheck, zumeist Überbringerscheck, der von dem bezogenen Kreditinstitut im Unterschied zum Verrechnungsscheck bar (auch an einen Dritten) ausbezahlt werden kann. Der Barscheck kann durch Anbringen des Verrechnungsvermerks in einen Verrechnungsscheck umgewandelt werden. Eine Rückwandlung ist nicht möglich.

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