Überbringerscheck
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Scheck, der im Inlandszahlungsverkehr aufgrund der auf den Scheckvordrucken angebrachten Überbringerklausel am häufigsten verwendet wird. Er ist rechtlich als Inhaberpapier anzusehen (Art. 5 II ScheckG) (Inhaberscheck). Je nach seiner äußeren Form und seiner wirtschaftlichen Funktion kann er als Barscheck bzw. Verrechnungsscheck ausgestaltet sein.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Überbringerscheck
ausgehend
eingehend
Überbringerscheck
ausgehend