Barscheck
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Scheck, zumeist Überbringerscheck, der von dem bezogenen Kreditinstitut im Unterschied zum Verrechnungsscheck bar (auch an einen Dritten) ausbezahlt werden kann. Der Barscheck kann durch Anbringen des Verrechnungsvermerks in einen Verrechnungsscheck umgewandelt werden. Eine Rückwandlung ist nicht möglich.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Barscheck
ausgehend