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Revision von Bauspareinlage vom 30.07.2012 - 18:21
Bauspareinlage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung in § 1 I Bausparkassengesetz (BausparkG) für Einlagen, die bestimmte Kreditinstitute (Bausparkassen) von Bausparern entgegennehmen, um diesen daraus Gelddarlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen (Bauspardarlehen) zu gewähren. Andere Bezeichnung: Bausparguthaben.
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