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Revision von Bauspareinlage vom 09.04.2020 - 11:25
Bauspareinlage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung in § 1 I Bausparkassengesetz (BauSparkG) für Einlagen, die bestimmte Kreditinstitute (Bausparkassen) von Bausparern entgegennehmen, um diesen Personen daraus Gelddarlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen (Bauspardarlehen) zu gewähren (sog. Bauspargeschäft). Synonyme Bezeichnung: Bausparguthaben.
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