internes Rechnungswesen
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1. Begriff: Zusammen mit externem Rechnungswesen Teil des betrieblichen Rechnungswesens.
2. Merkmal: Das interne Rechnungswesen ist im Gegensatz zum externen Rechnungswesen nicht an handels- oder steuerrechtliche Vorschriften gebunden. Es wird auf freiwilliger Basis erstellt und unterliegt keiner Publizitätspflicht. Adressaten sind hauptsächlich die Unternehmensleitung und andere unternehmensinterne Personen.
3. Aufgaben: Ein zentrales Teilgebiet des internen Rechnungswesens stellt die Kosten- und Leistungsrechnung dar, deren wesentliche Aufgabe in der Steuerung der innerbetrieblichen Leistungserstellungsprozesse liegt. Die Kosten- und Leistungsrechnung lässt sich in die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung untergliedern und verfolgt im Wesentlichen drei Zwecke:
a) Planungsrechnung: Die Planungsrechnung dient als Grundlage für die Entscheidungsfindung.
b) Kontrollrechnungen: Kontrollrechnungen sollen über Ist-Abläufe und -Zustände informieren sowie der Überwachung und Lenkung der Zielerreichung dienen. Durch laufende Soll-Ist-Vergleiche sowie Ergebnisanalysen sollen Ineffizienzen in der Leistungserstellung rechtzeitig aufgedeckt und entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen zur Zielerreichung eingeleitet werden.
c) Dokumentationsfunktion: Dokumentationsaufgaben betreffen insbesondere die Ermittlung von Konzernverrechnungspreisen sowie die Ermittlung von Herstellungskosten zur Aktivierung von Eigenleistungen und Bestandsveränderungen. Weitere Teilgebiete des internen Rechnungswesens betreffen die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung.