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Börsenrecht
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staatliche Rechtsvorschriften wie Börsengesetz (BörsG) und Börsenzulassungs-Verordnung (BörsZulV), ferner die zur Organisation der Börse sowie des Börsenverkehrs i.d.R. vom jeweiligen Börsenrat nach § 12 II BörsG autonom erlassene, von der Aufsichtsbehörde (Börsenaufsicht) genehmigte Börsenordnung (§ 16 BörsG) sowie eine Gebühren- und Entgeltordnung, die gemäß § 17 BörsG v.a. für die Zulassung zur Teilnahme am amtlichen (Börsen-)Handel, die Zulassung von Wertpapieren und deren Einführung an der Börse gilt (Börsenzulassung). Schließlich bestehen nahezu gleich lautend an allen deutschen Wertpapierbörsen (§ 2 II BörsG) privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sich auf amtlich notierte (Börsennotierung) und auf in den Regulierten Markt eingeführte Effekten beziehen.
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