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Revision von Clearingstellen vom 02.11.2018 - 14:35

Clearingstellen

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    1. Zentralinstitute der Sparkassen (Landesbanken/Girozentralen), der Kreditgenossenschaften (genossenschaftliche Zentralbanken), Kopffilialen der Kreditbanken und Landeszentralbanken, über die die Zahlungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr verrechnet werden.

    2. Eurex Clearing AG (Eurex); siehe auch Deutsche Börse Clearing AG und Clearstream International S.A.

    3. GZS Gesellschaft für Zahlungssysteme.

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