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Cross-Default-Klausel

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Drittverzugsklausel; Form einer Default-Klausel (Kündigungsklausel), üblich in internationalen Kredit- und Anleiheverträgen, die den Kreditnehmer bzw. Schuldner verpflichtet, nicht nur die vertraglichen Verpflichtungen des abgeschlossenen Vertrags einzuhalten, sondern auch die vertraglichen Verpflichtungen anderer Verträge (gegenüber Dritten) und sogar zukünftige Verpflichtungen mit einschließt. Dabei können auch Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen mit einbezogen werden. Durch eine Cross-Default-Klausel könnte der Vertrag bereits aufgelöst werden, wenn der Kreditnehmer bzw. Schuldner in einem anderen Vertragsverhältnis vertragsbrüchig wäre bzw. anderen Verpflichtungen (z.B gegenüber dem Finanzamt) nicht nachkommen würde.

    Bestandteile der Covenants in der Unternehmensfinanzierung, zu denen verschiedene Vertragsklauseln gehören, die Nebenpflichten und Sanktionen bei Nichterfüllung beinhalten.

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    Mindmap "Cross-Default-Klausel"

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