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De-Minimis-Betrag
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Der De Minimis-Betrag bezeichnet die Wertgrenze, ab der ein Erwerber eines Unternehmens nach dem Kauf Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Veräußerer geltend machen kann. Durch Vereinbarung der Grenze soll verhindert werden, dass die Vertragsparteien im Nachgang zur Transaktion (Rechts-)Streitigkeiten über vergleichsweise kleine Beträge führen. Die Höhe des De Minimis-Betrages ist frei vereinbar, liegt aber in der Praxis in aller Regel deutlich unter 0,5 Prozent des Kaufpreises.
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