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Depot
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1. Begriff: Bezeichnung für die Verwahrmöglichkeiten (Ort der Verwahrung) von Wertgegenständen, i.d.R. bei Kreditinstituten. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen geschlossenen Depots und offenen Depots.
2. Merkmale: Beim geschlossenen Depot werden Gegenstände, z.B. Gold oder Effekten, den Kreditinstituten zur Verwahrung in einem Tresor anvertraut. Beim offenen Depot übergibt der Bankkunde dem Verwahrer (Kreditinstitut) Wertpapiere i.S. des Depotgesetzes zur Verwahrung. Der Kunde beauftragt den Verwahrer dabei mit der Verwahrung und i.d.R. auch mit der Verwaltung seiner Wertpapiere. Für das offene Depot kommen die Sonderverwahrung und Sammelverwahrung von Wertpapieren infrage, deren Merkmale im Depotgesetz geregelt sind.
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