Depotvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
der zwischen Hinterleger und Verwahrer abgeschlossene Vertrag über die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren. Der Depotinhaber ist befugt, im Rahmen des Depotvertrages Weisungen zu erteilen, speziell den Verwahrer zur Übertragung von Wertpapierbeständen auf andere Depots anzuweisen. Grundlage des Depotvertrags sind Bestimmungen über die Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) (Geschäftsbesorgungsvertrag), die Verwahrung (§§ 688ff. BGB) sowie die Bestimmungen des Depotgesetzes, ergänzt um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vgl. auch offenes Depot, geschlossenes Depot, Depotverwaltung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anlageklasse
Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF)
Coupon
Depot B
Depotgeschäft
Exchange-Traded Derivatives (ETD)
Fail to deliver
Investmentvermögen
Mantel
Marktgerechtigkeitskontrolle
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
Sammelurkunde
Sonderverwahrung
Sperrdepot
Verwahrstelle
Verwahrstück
Verwahrung
Wertpapierdarlehen
geschlossenes Depot
offenes Depot
eingehend
Depotvertrag
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eingehend
Depotvertrag
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