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Deutsche Bundesbank
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in Erfüllung des Verfassungsauftrags aus Art. 88 GG durch das „Gesetz über die Deutsche Bundesbank” (Bundesbankgesetz [BBankG]) vom 26.7.1957 errichtete Währungs- und Notenbank der Bundesrepublik Deutschland (Zentralbank). Die Bundesbank entstand durch Verschmelzung (Fusion) der früheren Landeszentralbanken und der Berliner Zentralbank mit der Bank deutscher Länder (§ 1 S. 2 BBankG). Ihr Sitz ist in Frankfurt am Main. Das vom Bund gehaltene Grundkapital der Bundesbank beträgt 2,5 Mrd. Euro.
Mit Beginn der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 1.1.1999 hat sich die Stellung der Deutschen Bundesbank erheblich geändert (Deutsche Bundesbank, Autonomie; Deutsche Bundesbank, Organisationsstruktur; Deutsche Bundesbank, Rechtsstellung). Wie in Art. 88 S. 2 GG vorgesehen, wurden ihre Aufgaben und Befugnisse weitgehend auf die unabhängige und dem Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtete Europäische Zentralbank (EZB) übertragen. Die Deutsche Bundesbank ist seither integraler Bestandteil (§ 3 S. 1 BBankG) des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB).
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