Währungsbank
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in Art. 88 S. 1 GG verwendeter Begriff zur Aufgabenbeschreibung der Deutschen Bundesbank, der neben der technischen Ordnung des Geldwesens, wie der Versorgung der Volkswirtschaft mit Zahlungsmitteln, auch die Sicherung des Geldwertes umfasst.
Gleichbedeutende Begriffe: Notenbank, Zentralnotenbank (Zentralbank).
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