Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Deutsche Bundesbank, Geschäfte mit jedermann vom 12.11.2018 - 20:15
Deutsche Bundesbank, Geschäfte mit jedermann
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kompetenz der Deutsche Bundesbank nach § 22 BBankG, mit natürlichen Personen und juristischen Personen im In- und Ausland alle ihr auch gegenüber Kreditinstituten i.S. des KWG gestatteten Geschäfte zu betreiben, mit Ausnahme der in § 19 Nr. 1 BBankG genannten Kredit- und Offenmarktgeschäfte (Deutsche Bundesbank, Geschäfte mit Kreditinstituten).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon