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Deutscher Rechnungslegungs Standard - DRS
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Vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) unter Einbeziehung der fachlich interessierten Öffentlichkeit erarbeitete Empfehlungen zur Konzernrechnungslegung. Die Bekanntgabe erfolgt durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Bei Beachtung der Empfehlungen wird gemäß § 342 II HGB die Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung vermutet.
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