Zitierfähige Version
Eigengeschäfte
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Geschäfte, die Kreditinstitute für eigene Rechnung oder aufgrund eigener Initiative mit anderen Kreditinstituten, der Deutschen Bundesbank oder der Europäischen Zentralbank, ggf. auch mit Kapitalsammelstellen oder mit großen, international agierenden Nichtbanken abschließen. Eigengeschäfte erfolgen i.d.R. zu Spekulations- und Arbitragezwecken bei kurzfristigen Gewinnerwartungen. Sie werden aber auch mit Blick auf die Absicherung oder Steuerung bankbetrieblicher Risiken (Treasury-Management, Risikomanagement), das Bilanzstrukturmanagement oder die Erfüllung bankaufsichtsrechtlicher Vorschriften (CRR, KWG, Solvabilitäts- /Liquiditätsnormen) betrieben. Eigengeschäfte der Kreditinstitute sind Arbitragegeschäfte (Arbitrage, Arbitrage auf Futures- und Optionsmärkten), Kurssicherungsgeschäfte (Hedging) bzw. Anlagegeschäfte auf Devisenmärkten, Geldmärkten und Kapitalmärkten sowie auf Edelmetallmärkten. Zu den Eigengeschäften zählen auch der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon