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Revision von Eigenkonto vom 02.11.2018 - 14:39

Eigenkonto

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    Bankkonto, welches Vermögenswerte des Kontoinhabers oder (bei einem Gemeinschaftskonto) der Kontoinhaber unterhält. Es dient eigenen Zwecken des bzw. der Kontoinhaber. Denjenigen Personen, die in der Kontobezeichnung als Berechtigte aufgeführt sind, steht zumeist auch wirtschaftlich die Spar- oder sonstige Einlagenforderung zu. Nur sie sind grundsätzlich allein verfügungsberechtigt, sofern nicht eine Kontovollmacht erteilt worden ist. Ein Eigenkonto kann als Einzelkonto oder als Gemeinschaftskonto geführt werden.

    Gegensatz: Treuhandkonto.

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