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Revision von Einzelkonto vom 02.11.2018 - 14:40
Einzelkonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bankkonto, bei dem nur ein Kontoinhaber als Vertragspartner dem Kreditinstitut gegenüber in Erscheinung tritt. In der Kontobezeichnung wird der alleinige Kontoinhaber namentlich zum Ausdruck gebracht. Kontoinhaber kann eine natürliche Person oder eine juristische Person sein.
Gegensatz: Gemeinschaftskonto.
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