erhöhte Absetzung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
steuerliche Lenkungsmaßnahme, die nicht mehr (nach Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit) in der Handelsbilanz nachvollzogen werden muss und zu Unterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz und zu latenten Steuern führt. Erhöhte Absetzungen führen zu einer Abkürzung der Nutzungsdauer und ersetzen die planmäßigen AfA. Beispiele sind die erhöhte Absetzung für Baumaßnahmen im Rahmen des Denkmalschutzes (§ 7i EStG) oder Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden in städtebaulichen Entwicklungsgebieten (§ 7h EStG).
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