Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Europäische Gemeinschaft (EG) vom 05.12.2018 - 15:49

Europäische Gemeinschaft (EG)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    geänderte Bezeichnung für die Anfang 1958 errichtete Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Hinblick auf den am 7.2.1992 in Maastricht unterzeichneten und am 1.11.1993 in Kraft getretenen Vertrag über die Europäische Union (EU). Hierdurch wurden neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der EG-Mitgliedstaaten in den Bereichen Verteidigung, Justiz und Inneres eingeführt. Durch Einbeziehung der Regierungszusammenarbeit in das bestehende Gemeinschaftssystem schuf der Vertrag von Maastricht eine neue Struktur mit drei politischen und wirtschaftlichen „Säulen“. Dadurch entstand die (bis Ende November 2009 existente "alte") Europäische Union (EU), deren Struktur durch erneute Vertragsänderung (durch den Lissabon-Vertrag) zum 1.12.2009 in die aktuelle Gestalt überführt wurde.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com