Europäische Privatgesellschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Societas Privata Europaea (SPE); auf EU-Ebene geplante neue Unternehmensrechtsform (Europäisches Gesellschaftsrecht), vor allem für kleine bzw. mittelständische Unternehmen (KMU), die deren Bedarf an einer erleichterten grenzüberschreitenden Kooperation erfüllen soll. Das Mindestkapital der SPE soll nur einen Euro betragen, ähnlich wie bei der Unternehmergesellschaft (UG). Offen ist insbes. die Frage der Mitbestimmung der Arbeitnehmer.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht
Anteilseigner
Blankowechsel
Einzelvertretung bei Gesellschaften
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG
Kapitalgesellschaft & Co.
Kapitalherabsetzung
Kommanditanteil
Konzern
Namensschuldverschreibung
Orderpapier
Personengesellschaft
Publikumsgesellschaft
Solawechsel
Stimmrecht
Vinkulierung
Wechselinkasso
Wertpapier
ordentliche Kapitalerhöhung
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