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Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
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gemeinsamer Markt der (noch) 28 Staaten der Europäischen Union (EU) und von drei Staaten der Europäischen Freihandelszone (ohne die Schweiz). Der Vertrag über den EWR trat 1994 in Kraft und soll „binnenmarktähnliche” Beziehungen zwischen den Beteiligten herbeiführen, enthält allerdings keine Bestimmungen über eine gemeinsame Währung. Die Freiheiten des Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs entsprechen den Regelungen des EG-Vertrages bzw. seit 2009 des AEUV. Im EWR werden Vorschriften des EU-Rechts übernommen, auch im Hinblick auf das EU-Bankrecht.
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