EG-Bankrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Begriff EG-Bankrecht bzw. EU-Bankrecht ist die zusammenfassende Bezeichnung für eine Vielzahl unterschiedlicher EG- bzw. EU-Rechtsakte, die einen einheitlichen Bankenmarkt (Europäischer Bankenmarkt) in den Europäischen Gemeinschaften bzw. der Europäischen Union (EU) (und darüber hinaus in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums) schaffen sollen. Dabei besteht ein enger Zusammenhang mit der Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, zumal der Europäischen Zentralbank im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) auch Zuständigkeiten im Bereich der Bankenaufsicht übertragen worden sind (Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Auslagerung
Basel IV
Capital Requirements Regulation
Ergänzungskapital
Finanzunternehmen i.S. des KWG
Großkredit
Hybridkapital
Internal Ratings Based Approach (IRBA)
Kapitalerhaltungspuffer
Kernkapital
Leverage Ratio
Liquidity Coverage Ratio (LCR)
Mitarbeitergeschäfte
Net Stable Funding Ratio (NSFR)
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Vier-Augen-Prinzip
haftendes Eigenkapital
hartes Kernkapital
too big to fail
zusätzliches Kernkapital
eingehend
EG-Bankrecht
ausgehend
eingehend
- Anlegerentschädigungsrichtlinie
- Bankenaufsicht
- Bankrechtskoordinierungs-Richtlinien
- Basel I
- Baseler Konkordat
- Deregulierung
- Eigenmittel-Richtlinie
- Erlaubniserteilung für Institute
- EU-Bankrecht
- Europäischer Pass
- Finanzmarktförderungsgesetze
- Geldwäsche
- Kapitaladäquanz-Richtlinie
- Regionalprinzip
- Solvabilitätskoeffizient
EG-Bankrecht
ausgehend